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Konzession Gastronomie: Alles über Lizenzen und Genehmigungen

Die Entscheidung, ein eigenes Restaurant zu eröffnen, ist der erste Schritt in eine vielversprechende, jedoch auch herausfordernde Branche. Dabei ist die Erlangung einer Konzession für die Gastronomie eines der grundlegenden Elemente, die über den Erfolg und die Legalität des Unternehmens entscheiden. Diese Konzession ist nicht nur eine Genehmigung zum Betreiben eines Lokals, sondern auch ein Nachweis dafür, dass alle gesetzlichen Anforderungen und Richtlinien erfüllt sind. Ohne diese Lizenz ist das Betreiben eines Restaurants nicht möglich, was die Wichtigkeit einer gründlichen Vorbereitung und Kenntnis der notwendigen Schritte unterstreicht.

Dieser Artikel bietet einen umfassenden Überblick über alle erforderlichen Lizenzen und Genehmigungen, die für die Inbetriebnahme und den Betrieb eines Restaurants in Deutschland notwendig sind. Von der Gewerbeanmeldung über die Gaststättenkonzession bis hin zu baulichen Vorgaben und Anforderungen, Hygienevorschriften, Gesundheitsschutz, Jugendschutz- und Rauchverbot sowie notwendigen Versicherungen für Restaurantbetreiber. Zusätzlich werden sonstige gesetzliche Anforderungen behandelt und wertvolle Tipps für die Betriebsführung gegeben. Damit soll zukünftigen Gastronomen eine klare Richtlinie an die Hand gegeben werden, die den Weg für einen erfolgreichen Start im Gastgewerbe ebnet.

Gewerbeanmeldung für das Restaurant

Wer in Deutschland ein Restaurant, Café oder ähnliches gastronomisches Unternehmen gründen möchte, muss zuerst ein Gewerbe anmelden. Dies ist ein entscheidender Schritt, der verschiedene Dokumente und spezifische Verfahren erfordert.

Erforderliche Dokumente

Zur Gewerbeanmeldung sind mehrere wichtige Dokumente notwendig. Zunächst muss der Antragsteller seinen Personalausweis oder Reisepass vorlegen. Bei nicht-deutschen Staatsbürgern ist zusätzlich eine Aufenthaltsgenehmigung erforderlich. Ein aktuelles polizeiliches Führungszeugnis muss vorgelegt werden, um die persönliche Zuverlässigkeit nachzuweisen. Des Weiteren sind ein Pacht- oder Mietvertrag der Gaststättenräumlichkeiten sowie Grundriss- oder Bauzeichnungen der Räumlichkeiten einzureichen.

Für juristische Personen oder Personengesellschaften ist der Gesellschaftervertrag vorzulegen. Ein Handelsregisterauszug und ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister sind ebenfalls erforderlich. Die Bescheinigung über eine Gewerbeversicherung sowie eine Bescheinigung über die steuerliche Unbedenklichkeit müssen ebenfalls beigebracht werden. Schließlich ist ein Gesundheitszeugnis für den Betreiber und die Angestellten sowie der Nachweis über die Teilnahme an Schulungen gemäß § Abs. 1 Nr. 4 GastG erforderlich.

Verfahren zur Gewerbeanmeldung

Das Verfahren zur Gewerbeanmeldung beginnt mit der Einreichung des ausgefüllten Formblatts beim zuständigen Gewerbeamt oder Ordnungsamt. Nach der Überprüfung der Unterlagen auf Richtigkeit und Vollständigkeit wird der Gewerbeschein ausgestellt. Dieser Schritt ist unerlässlich, um mit der Geschäftstätigkeit beginnen zu können.

Für die Erteilung einer Gaststättenkonzession, die vor allem dann erforderlich ist, wenn Alkohol ausgeschenkt und Essen zubereitet wird, muss zusätzlich die fachliche Eignung nachgewiesen werden. Dies erfolgt durch Seminare der Industrie- und Handelskammer (IHK) über lebensmittelrechtliche Vorschriften und Hygiene. Außerdem ist eine Erstbelehrung des zuständigen Gesundheitsamtes gemäß Infektionsschutzgesetz notwendig.

Es ist zu beachten, dass die Gaststättenkonzession immer an eine Person und die spezifischen Räumlichkeiten gebunden ist. Änderungen im Betreiberstatus oder in den genutzten Räumlichkeiten erfordern eine neue Anmeldung und Genehmigung.

Die Einhaltung dieser Schritte und Vorschriften ist entscheidend für die reibungslose Gründung und den Betrieb eines gastronomischen Betriebs in Deutschland.

Gaststättenkonzession

Die Erlangung einer Gaststättenkonzession ist ein wesentlicher Schritt für jeden, der ein Gaststättengewerbe in Deutschland betreiben möchte. Diese Konzession bestätigt, dass der Betreiber die notwendigen rechtlichen und fachlichen Anforderungen erfüllt. Hier sind die Hauptkriterien, die berücksichtigt werden müssen:

Persönliche Zuverlässigkeit

Die persönliche Zuverlässigkeit ist eine grundlegende Voraussetzung für die Erteilung einer Gaststättenkonzession. Die zuständigen Behörden müssen sicherstellen, dass der Antragsteller vertrauenswürdig ist und keine rechtlichen Hindernisse vorliegen. Folgende Dokumente sind erforderlich:

  1. Auszug aus dem Gewerbezentralregister: Dieses Dokument gibt Auskunft über etwaige frühere gewerbliche Tätigkeiten und ist bei der Gewerbebehörde der Gemeinde- oder Stadtverwaltung erhältlich.
  2. Polizeiliches Führungszeugnis: Dieses Zeugnis wird vom zuständigen Einwohnermeldeamt ausgestellt und sollte keine relevanten Straftaten aufweisen.
  3. Unbedenklichkeitsbescheinigungen: Diese sind sowohl vom Finanzamt als auch von der Gewerbesteuerbehörde einzuholen und bestätigen, dass keine Steuerschulden vorliegen.

Fachliche Eignung

Um die fachliche Eignung für den Betrieb einer Gaststätte nachzuweisen, sind spezifische Schulungen und Nachweise erforderlich:

  1. Teilnahme an einer Gaststättenunterrichtung: Diese wird von der Industrie- und Handelskammer angeboten und deckt lebensmittelrechtliche Vorschriften sowie Hygieneanforderungen ab. Die Teilnahmebescheinigung ist unbefristet und bundesweit gültig.
  2. Erstbelehrung nach dem Infektionsschutzgesetz: Durchgeführt vom Gesundheitsamt oder einem beauftragten Arzt, muss diese Belehrung vor Aufnahme der Tätigkeit erfolgen und darf nicht älter als drei Monate sein.

Zusätzlich können Personen mit einer abgeschlossenen gastronomischen Berufsausbildung unter Umständen von der Teilnahme an der Gaststättenunterrichtung befreit werden. Dies hängt jedoch von den spezifischen Anforderungen der Industrie- und Handelskammer ab.

Die Einhaltung dieser Vorgaben stellt sicher, dass der Betreiber die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt, um den Anforderungen des Gaststättengewerbes gerecht zu werden. Durch diese Maßnahmen wird nicht nur die Qualität und Sicherheit der gastronomischen Dienstleistungen gewährleistet, sondern auch das Vertrauen der Kunden in das Unternehmen gestärkt.

Bauliche Vorgaben und Anforderungen

Um eine Genehmigung für den Betrieb einer Gastronomie zu erhalten, müssen bestimmte bauliche Anforderungen und Auflagen erfüllt sein. Dies ist besonders relevant, wenn die geplante Location zuvor anderweitig genutzt wurde oder wenn bauliche Veränderungen vorgenommen werden sollen. In solchen Fällen ist die Kontaktaufnahme mit dem zuständigen Bauamt unerlässlich.

Sanitäranlagen

Sanitäre Einrichtungen spielen eine zentrale Rolle in den baulichen Vorgaben für Gastronomiebetriebe. Diese Einrichtungen müssen in ausreichender Zahl vorhanden sein und sollten sauber, entlüftbar und gut beleuchtet sein. Wichtig ist dabei, dass die Wege für das Personal, das mit Lebensmitteln umgeht, zu diesen Einrichtungen nicht durch unreine Bereiche führen. Dies schließt Gasträume und ähnliche Bereiche aus. Toiletten dürfen zudem nicht direkt von Räumen abgehen, in denen Lebensmittel hergestellt oder gelagert werden. Sie müssen mit Handwaschbecken, fließendem Warmwasser, Seifen- und gegebenenfalls Desinfektionsmittelspendern sowie Einweghandtuchspendern ausgestattet sein.

Umkleideräume müssen so gestaltet sein, dass sie Lebensmittel oder Gegenstände nicht negativ beeinflussen können. Die Aufbewahrung der Schutzkleidung muss getrennt von anderen Kleidungsstücken erfolgen, um die Hygiene zu gewährleisten. Zudem ist es erforderlich, dass Toiletten für das Personal von den Gästetoiletten getrennt und als solche gekennzeichnet sind.

Notwendige bauliche Veränderungen

Falls bauliche Veränderungen notwendig sind, um die Räumlichkeiten den gastronomischen Anforderungen anzupassen, müssen diese mit dem zuständigen Bauamt abgestimmt werden. Dies beinhaltet die Überprüfung der Räumlichkeiten auf ihre Eignung für den Gastronomiebetrieb, was Sanitäranlagen, Emissionsschutz und arbeitsrechtliche Vorschriften einschließt.

Die baulichen Anforderungen sind in den Bauordnungen der Bundesländer geregelt, daher ist es ratsam, sich frühzeitig mit dem Bauamt in Verbindung zu setzen. Dies gilt insbesondere, wenn die Räumlichkeiten zuvor nicht gastronomisch genutzt wurden oder wenn umfangreiche Umbauten geplant sind. Hierbei ist auch zu prüfen, ob die Räumlichkeiten barrierefrei zugänglich sind, was insbesondere für neu genehmigte oder umgebaute Gebäude nach 2002 gilt.

Diese Vorgaben stellen sicher, dass die Gastronomiebetriebe nicht nur den rechtlichen Rahmenbedingungen entsprechen, sondern auch die Sicherheit und das Wohlbefinden der Gäste und Mitarbeiter gewährleisten.

Hygienevorschriften und Gesundheitsschutz

Erstbelehrung durch Gesundheitsamt

Die Erstbelehrung durch das Gesundheitsamt ist eine wesentliche Maßnahme zur Sicherstellung der Hygiene in der Gastronomie. Alle Personen, die erstmalig eine Tätigkeit im Lebensmittelbereich aufnehmen, sind verpflichtet, diese Belehrung vor Beginn ihrer Tätigkeit zu absolvieren. Die Belehrung umfasst wichtige Informationen über ansteckende Krankheiten, deren Übertragungswege auf Lebensmittel und notwendige hygienische Maßnahmen im Umgang mit Lebensmitteln. Nach der Teilnahme an der Belehrung, die sowohl mündlich als auch schriftlich erfolgt, erhalten die Teilnehmer eine unbefristet gültige Bescheinigung. Diese dient als Nachweis, dass sie über die erforderlichen Kenntnisse im Bereich der Lebensmittelhygiene verfügen.

Weitere Hygieneanforderungen

Neben der Erstbelehrung gibt es weitere Hygieneanforderungen, die in der Gastronomie beachtet werden müssen. Arbeitgeber sind gesetzlich dazu verpflichtet, ihre Mitarbeiter, die mit Lebensmitteln arbeiten, regelmäßig, mindestens alle zwei Jahre, zu belehren. Diese Belehrungen können vom Arbeitgeber selbst oder einer beauftragten Person durchgeführt werden und sollen sicherstellen, dass das Personal stets über die aktuellen Hygienevorschriften informiert ist und diese auch anwendet.

Personen, die Symptome einer meldepflichtigen Krankheit aufweisen, müssen umgehend ärztlich untersucht werden und der Vorfall muss dem Gesundheitsamt gemeldet werden. Ebenso ist es erforderlich, dass Mitarbeiter mit infizierten Wunden oder Hautkrankheiten nicht in der Lebensmittelverarbeitung tätig sind, um eine Kontamination der Lebensmittel zu vermeiden.

Die Einhaltung dieser Hygienevorschriften ist entscheidend, um die Gesundheit der Gäste und Mitarbeiter zu schützen und die Qualität der angebotenen Speisen zu gewährleisten.

Jugendschutz- und Rauchverbot

Das Nichtraucherschutzgesetz von 2007 enthält wichtige Regelungen zum Jugendschutz, die das Rauchen in öffentlichen Einrichtungen stark regulieren. Seit der Einführung des Gesetzes werden Verstöße als Ordnungswidrigkeiten behandelt, was die Bedeutung der Einhaltung dieser Vorschriften unterstreicht.

Einhaltung Jugendschutzgesetze

Das Jugendschutzgesetz wurde am 1. September 2007 dahingehend geändert, dass die Altersgrenze für den Erwerb von Tabakwaren von 16 auf 18 Jahre angehoben wurde. Seitdem ist die Abgabe von Tabakwaren an Kinder und Jugendliche generell verboten. Darüber hinaus ist es Kindern und Jugendlichen nicht gestattet, in der Öffentlichkeit zu rauchen. Diese strengen Regelungen sollen den Zugang zu Tabakwaren erschweren und Jugendliche vor den Gesundheitsrisiken des Rauchens schützen.

Rauchverbotsvorschriften

In verschiedenen Bundesländern Deutschlands gelten unterschiedliche Bestimmungen zum Rauchverbot. Bayern verfügt beispielsweise über eines der strengsten Rauchverbote, bei dem das Rauchen in Gaststätten, Bierzelten und Kneipen generell untersagt ist. In Berlin dürfen in separaten Nebenräumen, die für das Rauchen vorgesehen sind, keine Speisen oder Getränke serviert werden, und sowohl Gastwirte als auch Gäste können bei Verstößen mit empfindlichen Strafen belegt werden.

In Brandenburg ist das Rauchen selbst in abgetrennten Bereichen von Diskotheken untersagt. In Hessen hingegen können Betreiber von Einraumkneipen selbst entscheiden, ob sie eine Nichtrauchergaststätte führen möchten oder nicht. Voraussetzung hierfür ist, dass die Gastfläche nicht größer als 75 Quadratmeter ist und nur kalte sowie einfache warme Speisen ausgegeben werden. Zudem muss der Zutritt für Personen unter 18 Jahren verboten sein.

Diese Regelungen sind Teil umfassender Bemühungen, sowohl die Gesundheit der Bevölkerung zu schützen als auch Jugendliche vor den Gefahren des Passiv- und Aktivrauchens zu bewahren. Die strikte Durchsetzung dieser Gesetze ist entscheidend, um die öffentliche Gesundheit zu fördern und eine rauchfreie Umgebung in öffentlichen Räumen zu gewährleisten.

Versicherungen für Restaurantbetreiber

Eine angemessene Versicherung ist für jeden Gastronomiebetreiber unerlässlich, um sich gegen vielfältige Risiken abzusichern. Zu den wichtigsten Versicherungen zählen die Betriebshaftpflichtversicherung und die Rechtsschutzversicherung.

Betriebshaftpflichtversicherung

Die Betriebshaftpflichtversicherung ist grundlegend für den Schutz eines Gastronomiebetriebes. Sie deckt Schäden ab, die durch den Betreiber, die Mitarbeiter oder durch Gegenstände im Betrieb an Dritten verursacht werden. Dies schließt Personenschäden, Sachschäden sowie daraus resultierende Vermögensschäden ein. Besonders in einem Umfeld, wo viele Menschen zusammenkommen, wie es in der Gastronomie der Fall ist, kann schnell ein Schadensfall eintreten. Die Versicherung übernimmt in solchen Fällen die Kosten für Schmerzensgeld, Schadenersatz und Verdienstausfall für Dritte. Zusätzlich umfasst die Betriebshaftpflicht auch die Umwelthaftpflicht, welche Schäden abdeckt, die beispielsweise auf Parkplätzen oder in Tiefgaragen entstehen können.

Rechtsschutzversicherung

Die Rechtsschutzversicherung bietet Schutz bei rechtlichen Auseinandersetzungen, die im Rahmen der betrieblichen Tätigkeiten entstehen. Dies beinhaltet Konflikte, die sich aus Mietverhältnissen, Arbeitsunfällen oder Verstößen gegen die Gewerbeordnung ergeben können. Die Versicherung deckt dabei die Kosten für Anwälte, Gerichtsverfahren und Gutachten. Es ist wichtig zu beachten, dass die Rechtsschutzversicherung nur für betriebliche Angelegenheiten gilt und private Rechtsstreitigkeiten nicht mit eingeschlossen sind.

Durch die Investition in diese grundlegenden Versicherungen können Gastronomiebetreiber nicht nur finanzielle Risiken minimieren, sondern auch eine solide Grundlage für den sicheren Betrieb ihres Unternehmens schaffen.

Sonstige gesetzliche Anforderungen

Sobald Sie Ihren Gästen erlauben, Speisen und Getränke direkt vor Ort zu konsumieren, betreiben Sie ein Gaststättengewerbe bzw. eine Gastronomie, die an bestimmte Auflagen gebunden ist. Diese Auflagen sind umfangreich und variieren je nach Bundesland und Stadt. Es ist daher ratsam, sich frühzeitig mit den lokalen Fachverbänden wie DEHOGA oder der IHK zu beraten, um spezifische Informationen zu erhalten.

Preisauszeichnungsverordnung

In der Gastronomie ist die korrekte Auszeichnung von Preisen gemäß der Preisangabenverordnung (PAngV) unerlässlich. Alle Preise für Speisen und Getränke müssen als Endpreise inklusive Mehrwertsteuer und sonstiger Preisbestandteile ausgewiesen werden. Es ist zudem erforderlich, dass Preisverzeichnisse sowohl am Eingang als auch im Innenbereich gut sichtbar angebracht werden. Unklare Preisangaben wie Preisspannen oder ungefähre Angaben sind nicht zulässig. Für alkoholfreie Getränke gilt, dass mindestens ein Angebot nicht teurer sein darf als das günstigste alkoholische Getränk in gleicher Menge, was einen fairen Preisvergleich gewährleistet.

Weitere wichtige Auflagen

Neben den Preisvorschriften gibt es weitere spezifische Anforderungen, die beachtet werden müssen. Zum Beispiel, wenn alkoholische Getränke ausgeschenkt werden, ist eine Gaststättenerlaubnis erforderlich, die an die Einhaltung des Gaststättengesetzes gebunden ist. Eine Erstbelehrung nach dem Infektionsschutzgesetz durch das Gesundheitsamt ist ebenfalls Pflicht für jeden, der in der Gastronomie tätig werden möchte. Außerdem müssen gastronomische Betriebe besondere Hygieneanforderungen erfüllen, insbesondere in der Küche, um die sichere Verarbeitung und Zubereitung aller Lebensmittel zu gewährleisten.

Für Außengastronomie gelten zusätzliche gesetzliche Vorgaben, wie Lärmschutzregelungen und Sperrstunden, die je nach Lage der Gaststätte variieren können. Sollten Flächen außerhalb des eigentlichen Betriebs genutzt werden wollen, ist eine Sondernutzungserlaubnis notwendig. Diese Auflagen sind entscheidend, um sowohl den reibungslosen Betrieb als auch die Einhaltung der gesetzlichen Rahmenbedingungen sicherzustellen.

Tipps für die Betriebsführung

Planung und Businessplan

Ein gut durchdachter Businessplan ist das Fundament eines erfolgreichen Gastronomiebetriebs. Er sollte nicht nur eine klare Darstellung der Geschäftsidee beinhalten, sondern auch die Zielgruppe, den Markt und die Konkurrenzanalyse detailliert beschreiben. Besondere Beachtung sollte der Standortwahl, der Personalplanung sowie der Planung des Angebots gewidmet werden. Es ist entscheidend, dass der Businessplan alle erforderlichen Bestandteile enthält und ständig aktualisiert wird, um sich an verändernde Marktbedingungen anzupassen.

Unangekündigte Kontrollen meistern

Die Vorbereitung auf unangekündigte Kontrollen durch Lebensmittelüberwachungs- und Veterinärämter ist entscheidend für den reibungslosen Betrieb in der Gastronomie. Diese Behörden führen Stichproben durch und überprüfen, ob alle Hygiene- und Sicherheitsvorschriften eingehalten werden. Gastronomen sollten sicherstellen, dass alle Mitarbeiter regelmäßig in Hygienemaßnahmen geschult sind und eine lückenlose Dokumentation geführt wird. Ein HACCP-Konzept ist hierbei unerlässlich, um die Lebensmittelsicherheit zu gewährleisten. Durch regelmäßige Selbstkontrollen und die Beachtung von Hinweisen der Mitarbeiter und Kunden kann man sich effektiv auf solche Kontrollen vorbereiten und mögliche Mängel frühzeitig erkennen und beheben.

Abschluss

Die Eröffnung und Führung eines Restaurants oder eines anderen gastronomischen Betriebs ist zweifellos ein komplexes Unterfangen, welches eine gründliche Kenntnis und Einhaltung einer Vielzahl von gesetzlichen Vorschriften erfordert. Von der Gewerbeanmeldung über die Erlangung der notwendigen Gaststättenkonzession bis hin zu spezifischen Anforderungen in den Bereichen Hygiene, Jugendschutz und Rauchverbot sowie dem adäquaten Versicherungsschutz – jeder dieser Schritte ist ausschlaggebend für den erfolgreichen Aufbau und Betrieb eines Gaststättengewerbes in Deutschland.

Es ist daher von essentieller Bedeutung, sich frühzeitig mit den relevanten Behörden in Verbindung zu setzen und eine gründliche Planung anzustreben, um sämtlichen regulatorischen Anforderungen gerecht zu werden. Darüber hinaus bietet die kontinuierliche Pflege der Betriebsführung und die Beachtung der gesetzlichen Auflagen eine solide Basis für nachhaltigen Erfolg und Zufriedenheit sowohl der Gäste als auch der Betreiber. Das Verständnis für und die Umsetzung dieser Elemente sind entscheidend, um sowohl rechtliche Sicherheit als auch hohe Qualität und Kundenzufriedenheit zu gewährleisten und letztendlich in der dynamischen Gastronomiebranche zu bestehen.

FAQs

1. Welche Genehmigungen sind erforderlich, um ein Restaurant zu eröffnen?
Um ein Restaurant zu eröffnen, ist zunächst die Beantragung eines Gewerbescheins beim örtlichen Gewerbeamt notwendig. Zusätzlich benötigst du eine Gaststättenerlaubnis, auch bekannt als Gaststättenkonzession, wenn du planst, deinen Gästen neben Speisen auch alkoholische Getränke anzubieten.

2. Was umfasst eine Gaststättenkonzession?
Eine Gaststättenkonzession berechtigt zur Bereitstellung von Getränken zum Verzehr vor Ort, wie es typischerweise in einer Schankwirtschaft der Fall ist, sowie zur Zubereitung und zum Verkauf von Speisen in Einrichtungen wie Restaurants.

3. Welche Arten von Konzessionen gibt es im gastronomischen Bereich?
Im Bereich der Gastronomie gibt es verschiedene Arten von Konzessionen:

  • Personalkonzession
  • Sachkonzession
  • Gemischte Konzession

4. Wann ist eine Schankerlaubnis erforderlich?
Eine Schankerlaubnis ist erforderlich, sobald du in deinem gastronomischen Betrieb alkoholische Getränke verkaufen möchtest. Diese Regelung gilt für alle gastronomischen Einrichtungen, unabhängig von ihrer Größe oder Art, einschließlich Bars, Restaurants und Clubs.

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