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Gbr gründen für Ihr Restaurant: Ein umfassender Leitfaden

Die Gründung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) stellt für viele angehende Restaurantbesitzer einen attraktiven Weg dar, um in die Gastronomiebranche einzusteigen. Diese Rechtsform bietet nicht nur eine flexible Organisationsstruktur, sondern ermöglicht es den Gründern auch, ihre Ressourcen zu bündeln und ihre Kräfte zu vereinen. Die Entscheidung, eine GbR zu gründen, bringt jedoch sowohl Chancen als auch Herausforderungen mit sich, insbesondere im Hinblick auf die GbR Haftung, die weitreichende Implikationen für die beteiligten Partner haben kann.

Im Rahmen dieses Leitfadens werden wir die wesentlichen Aspekte beleuchten, die es bei der Gründung einer GbR für Ihr Restaurant zu berücksichtigen gilt. Von den grundlegenden Merkmalen einer GbR über die spezifischen Vorteile und potenziellen Nachteile dieser Rechtsform für gastronomische Unternehmen bis hin zu steuerlichen Überlegungen und den Pflichten sowie Verantwortungen der Gesellschafter. Abschließend geben wir praktische Tipps, die Ihnen helfen sollen, den Gründungsprozess Ihrer GbR erfolgreich zu meistern und die Grundlage für ein prosperierendes Restaurantgeschäft zu legen.

Was ist die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)?

Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), auch als BGB-Gesellschaft bekannt, ist eine Grundform der Personengesellschaft nach deutschem Recht, die in den §§ 705 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geregelt ist. Sie entsteht durch den Zusammenschluss von mindestens zwei Personen, die sich durch einen Vertrag verpflichten, einen gemeinsamen Zweck zu verfolgen. Dieser Zweck kann vielfältig sein und reicht von gewerblichen Tätigkeiten über freiberufliche Zusammenarbeiten bis hin zu privaten Gemeinschaften wie Wohngemeinschaften oder Tippgemeinschaften.

Rechtsfähigkeit und Parteifähigkeit

Die GbR ist als Außengesellschaft in der Lage, am Rechtsverkehr teilzunehmen, sobald sie nach außen auftritt. Seit einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs im Jahr 2001 wird der GbR eine Teilrechtsfähigkeit zugesprochen, was bedeutet, dass sie eigene Rechte und Pflichten begründen kann. Sie ist parteifähig und kann somit klagen und verklagt werden. Zudem kann sie Gründerin und Mitglied juristischer Personen sein und ist scheck- und grundbuchfähig.

Vermögensverhältnisse und Haftung

Das Vermögen der GbR besteht aus den Beiträgen der Gesellschafter sowie den durch die Gesellschaft erworbenen Gegenständen. Dieses Vermögen steht den Gesellschaftern gemeinschaftlich zu, wobei im Zweifelsfall eine gleiche Teilung angenommen wird, sofern der Gesellschaftsvertrag keine anderen Regelungen vorsieht. In Bezug auf die Haftung sind die Gesellschafter der GbR mit ihrem Privatvermögen haftbar, was bedeutet, dass Gläubiger sowohl auf das Gesellschaftsvermögen als auch auf das private Vermögen der Gesellschafter zugreifen können.

Geschäftsführung und Vertretung

Die Geschäftsführung obliegt allen Gesellschaftern gemeinsam, es sei denn, der Gesellschaftsvertrag sieht eine andere Regelung vor. Entscheidungen werden grundsätzlich einstimmig getroffen, jedoch können interne Vereinbarungen auch Mehrheitsentscheidungen oder die Delegation der Geschäftsführung an einzelne Gesellschafter vorsehen.

Die GbR bildet die Basis für weitere Personengesellschaften wie die Offene Handelsgesellschaft (OHG) und die Kommanditgesellschaft (KG) und zeichnet sich durch ihre einfache und flexible Struktur aus. Sie ermöglicht es den Gesellschaftern, ohne großen bürokratischen Aufwand gemeinsame Unternehmungen zu starten und zu führen.

Vorteile der GbR als Rechtsform für Restaurants

Einfache Gründung

Die Gründung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) ist besonders unkompliziert und erfordert keine umfangreichen bürokratischen Schritte. Dies ist besonders vorteilhaft für Unternehmer, die schnell und ohne große formale Hürden ein Restaurant eröffnen möchten. Es ist möglich, eine GbR mit einem einfachen Handschlag zu gründen, wobei ein schriftlicher Vertrag empfohlen wird, um mögliche Unklarheiten oder Konflikte zu vermeiden.

Flexible Verträge

Ein weiterer bedeutender Vorteil der GbR liegt in der Flexibilität der Vertragsgestaltung. Die Gesellschafter haben die Freiheit, die Verträge so zu gestalten, dass sie den spezifischen Bedürfnissen und Zielen des Restaurants entsprechen. Dies ermöglicht eine individuelle Anpassung der Betriebsführung, Gewinnverteilung und anderer wichtiger Aspekte, die in anderen Rechtsformen möglicherweise strengeren Regulierungen unterliegen.

Keine Mindestkapitalanforderung

Für die Gründung einer GbR ist kein Mindestkapital erforderlich, was eine erhebliche Erleichterung für Gründer darstellt, die möglicherweise nicht über umfangreiche finanzielle Mittel verfügen. Diese niedrige Einstiegshürde ermöglicht es einer breiteren Gruppe von Unternehmern, ihre Geschäftsideen zu verwirklichen, ohne die Notwendigkeit, große Summen an Kapital vorab zu sichern.

Nachteile der GbR für gastronomische Unternehmen

Uneingeschränkte Haftung aller Gesellschafter

Ein bedeutender Nachteil der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) liegt in der uneingeschränkten Haftung aller Gesellschafter. Dies bedeutet, dass im Falle von Schulden oder rechtlichen Ansprüchen nicht nur das Geschäftsvermögen, sondern auch das private Vermögen der Gesellschafter zur Haftung herangezogen werden kann. Für Restaurantbesitzer kann dies besonders riskant sein, da die Gastronomiebranche oft unvorhersehbaren Schwankungen unterliegt und potenzielle finanzielle Verbindlichkeiten wie Mietverträge, Lieferantenrechnungen und Gehaltszahlungen umfasst.

Gemeinsame Entscheidungsfindung erforderlich

Ein weiterer Nachteil der GbR ist die Notwendigkeit einer gemeinsamen Entscheidungsfindung. Alle Gesellschafter müssen grundsätzlich einstimmig entscheiden, es sei denn, der Gesellschaftsvertrag sieht eine andere Regelung vor. Dies kann zu Verzögerungen und Konflikten führen, besonders in stressigen Geschäftssituationen, die in der Gastronomie häufig vorkommen. Die Notwendigkeit, Konsens zu finden, kann die operative Flexibilität einschränken und die Reaktionsfähigkeit auf Marktveränderungen oder Kundenbedürfnisse verlangsamen.

Steuerliche Aspekte der GbR

Einkommenssteuer

In Deutschland müssen natürliche Personen, zu denen auch die Gesellschafter einer GbR zählen, Einkommenssteuer auf ihre Erträge zahlen. Dies betrifft Einzelunternehmer und Personengesellschaften wie die GbR, OHG oder KG. Die Höhe der Einkommenssteuer variiert je nach dem zu versteuernden Einkommen der betroffenen Personen. Im Gegensatz zu Kapitalgesellschaften, die Körperschaftssteuer entrichten, sind natürliche Personen direkt mit ihrer persönlichen Steuerlast konfrontiert.

Gewerbesteuer

Die Gewerbesteuer ist eine weitere wichtige Steuer, die von jeder Gewerbe treibenden Unternehmung, unabhängig von der Rechtsform, zu entrichten ist. Die Höhe der Gewerbesteuer wird durch den Gewerbeertrag bestimmt und kann je nach Standort variieren, da jede Kommune einen eigenen Gewerbesteuerhebesatz festlegt. Für GbRs ist besonders relevant, dass sie trotz der Freibeträge, welche für Personengesellschaften gelten, eine Gewerbesteuererklärung abgeben müssen. Diese Steuer wird quartalsweise fällig und muss regelmäßig an das zuständige Finanzamt abgeführt werden.

Umsatzsteuer

Die Umsatzsteuer, oft auch Mehrwertsteuer genannt, ist eine Verbrauchssteuer, die auf nahezu alle Umsätze für Lieferungen und Dienstleistungen erhoben wird, die ein Unternehmer im Inland gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens ausführt. Für Gastronomen bedeutet dies konkret, dass auf alle verkauften Speisen und Getränke Umsatzsteuer anfällt. Die Höhe der Umsatzsteuer hängt von der Art des Betriebs ab: klassische Restaurants mit Sitzgelegenheiten verrechnen in der Regel 19 % Umsatzsteuer, während für Speisen zum Mitnehmen oder Verzehr an Stehimbissen ein ermäßigter Satz von 7 % gilt. Diese Sätze sind besonders wichtig für die Preisgestaltung und müssen in der Kalkulation der Angebote berücksichtigt werden.

Gesellschafterpflichten und -verantwortungen in der GbR

Gesetzliche Pflichten

Die Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) sind verpflichtet, den gemeinsamen Gesellschaftszweck zu fördern, wie in § 705 BGB festgelegt. Dies beinhaltet die Einbringung von Beiträgen, die nach Art und Umfang gleich sein müssen, sofern der Gesellschaftsvertrag nichts anderes bestimmt (§ 709 BGB). Zudem besteht keine Nachschusspflicht, was bedeutet, dass die Gesellschafter nicht verpflichtet sind, über die vereinbarten Beiträge hinaus weitere Einlagen zu leisten (§ 710 BGB). Ein wichtiger Aspekt ist das Wettbewerbsverbot, das besagt, dass ein Gesellschafter ohne Zustimmung der anderen keine konkurrierenden Geschäfte tätigen darf, um die Interessen der Gesellschaft nicht zu gefährden.

Finanzielle Verantwortungen

Die Gesellschafter einer GbR tragen erhebliche finanzielle Verantwortungen. Sie müssen nicht nur die initialen Beiträge leisten, sondern auch für laufende Kosten aufkommen, die im Betrieb anfallen. Dies kann besonders in wirtschaftlich schwierigen Zeiten zu erheblichen Belastungen führen. Wenn Einnahmen sinken, während Ausgaben gleich bleiben oder steigen, kann dies zu Liquiditätsschwierigkeiten führen, die den Betrieb gefährden. Des Weiteren sind die Gesellschafter verpflichtet, ihre steuerlichen Pflichten zu erfüllen und regelmäßig ihre Steuern, wie die Gewerbesteuer und Umsatzsteuer, zu entrichten.

Haftung im Falle einer Insolvenz

In Bezug auf die Haftung müssen die Gesellschafter der GbR mit ihrem Privatvermögen für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft einstehen. Dies umfasst sowohl das Gesellschaftsvermögen als auch das private Vermögen der Gesellschafter. Im Falle einer Insolvenz der GbR kann nur der Insolvenzverwalter Haftungsansprüche gegen die Gesellschafter geltend machen, es sei denn, ein Gesellschafter hat gegenüber Gläubigern den Anschein erweckt, persönlich für die Verbindlichkeiten einzustehen. In einem solchen Fall kann der Gläubiger direkt Ansprüche gegen den Gesellschafter geltend machen, was die persönliche Haftung weiter verschärft.

Tipps zur erfolgreichen Gründung einer GbR für Restaurants

Rechtliche Beratung in Anspruch nehmen

Die Wahl der richtigen Rechtsform ist entscheidend für den Erfolg und die rechtliche Absicherung eines Unternehmens. Es wird empfohlen, sich von einem Rechtsanwalt, Steuerberater oder Gründungsberater beraten zu lassen, um die passende Rechtsform für das eigene Restaurant zu wählen. Diese Fachleute können detailliert erklären, welche Rechtsformen zur Verfügung stehen und welche steuerlichen und rechtlichen Konsequenzen sie nach sich ziehen. Die Kosten für eine solche Beratung können durch staatliche Zuschüsse teilweise gedeckt werden, was eine finanzielle Entlastung für Gründer darstellt.

Detaillierter Gesellschaftsvertrag

Ein klar definierter Gesellschaftsvertrag ist das Fundament einer jeden GbR. Obwohl die GbR auch mündlich gegründet werden kann, ist es aus Beweisgründen ratsam, einen schriftlichen Vertrag zu erstellen. Dieser sollte alle wesentlichen Aspekte wie den Namen und Sitz der Gesellschaft, den Zweck, die Beiträge der Gesellschafter, die Verantwortlichkeiten, die Regeln zur Gewinn- und Verlustverteilung sowie die Verfahren bei Auflösung oder Ausscheiden von Gesellschaftern umfassen. Ein detaillierter Vertrag hilft, Missverständnisse zu vermeiden und bietet eine klare Richtlinie für die Zusammenarbeit.

Einbeziehung eines Steuerberaters

Die Einbeziehung eines Steuerberaters von Beginn der Gründungsphase an ist essentiell, um eine optimale steuerliche Struktur zu gewährleisten. Der Steuerberater kann nicht nur bei der Wahl der Rechtsform beratend zur Seite stehen, sondern auch klären, welche Steuern in welcher Höhe anfallen. Dies vermeidet spätere Überraschungen und Probleme mit dem Finanzamt. Die Investition in qualifizierte steuerliche Beratung sollte nicht gescheut werden, da sie langfristig zur finanziellen Gesundheit des Unternehmens beiträgt.

Fazit

Die Gründung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) für ein Restaurant bietet eine Reihe von Vorteilen, wie unkomplizierte Gründungsverfahren, keine Mindestkapitalanforderungen und eine flexible Vertragsgestaltung, die den spezifischen Bedingungen eines Gastronomiebetriebs angepasst werden kann. Dennoch birgt diese Rechtsform auch Herausforderungen, insbesondere im Hinblick auf die uneingeschränkte Haftung der Gesellschafter und die Notwendigkeit, Entscheidungen gemeinsam zu treffen, was sowohl Chancen als auch mögliche Hürden für die Geschäftsführung darstellt.

Um die Grundsteine für ein erfolgreiches Restaurant zu legen, ist es entscheidend, sowohl die rechtlichen Aspekte als auch die Finanzverwaltung gründlich zu planen und externe Beratung in Anspruch zu nehmen, sei es durch Rechtsanwälte oder Steuerberater. Eine sorgfältige Vorbereitung, implementiert durch einen detaillierten Gesellschaftsvertrag und flankiert von professioneller steuerlicher Beratung, kann maßgeblich dazu beitragen, Risiken zu minimieren und den langfristigen Erfolg des Unternehmens sicherzustellen.

FAQs

Welche Rechtsform sollte man für ein Restaurant wählen?
Bei der Eröffnung eines Restaurants ist es wichtig, die geeignete Rechtsform zu wählen. Zu den möglichen Optionen gehören das Einzelunternehmen, die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) und die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). Diese Rechtsformen unterscheiden sich in Bezug auf Haftung, Kosten und Buchhaltungsanforderungen.

Wie hoch sind die Kosten für die Eröffnung eines Restaurants?
Die Kosten für die Eröffnung eines Restaurants können erheblich variieren. Wenn umfangreiche Umbau- und Renovierungsarbeiten erforderlich sind, können die Gesamtkosten inklusive Inneneinrichtung und professioneller Ausstattung von Küche und Gästebereich zwischen 50.000 und 100.000 Euro liegen.

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